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Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung

Kurz-Antragsformular für touristische Zuschüsse

1. Antragsteller Name / Verein / Gemeinde / Firma: Ansprechperson: E-Mail: Adresse: Tel.:
2. Veranstaltung Bezeichnung: Ort: Datum: Kurzbeschreibung:
3. Zuschuss Beantragte Fördersumme EUR: Anrechenbare Gesamtkosten EUR:
4. Touristischer Mehrwert Zu erreichende Gäste: Begründung der touristischen Relevanz:
5. Zusätzliche Kriterien > Saisonverlängerung / Ganzjährigkeit    > regionale Wertschöpfung    > Kooperation
> nachhaltige Durchführung    > Mobilität / Öffi-Anreise    > Inklusion / Barrierefreiheit
6. Ausnahmefall > Nein    > Ja, Leitveranstaltung / strategische Bedeutung
Begründung:
7. Auszahlung Kontoname: IBAN:
8. Beilagen > Kostenübersicht    ? Programm / Ausschreibung    ? Werbemittel / Entwurf    ? Sonstiges
Gesamtpunkte Förderempfehlung Ausnahmefall Beschluss
    ? Nein   ? Ja  
Datum / Unterschrift Antragsteller: ____________________________
Datum / Zeichnung Vorstand: ____________________________
Kurzversion für kleinere Veranstaltungen
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Regelwerk zur Zuschussvergabe

für touristisch relevante Veranstaltungen und Maßnahmen auf Ortsebene

Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung

1. Zweck des Regelwerks

Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung fördert im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel ausschließlich solche Veranstaltungen und Maßnahmen, die einen nachweisbaren touristischen Mehrwert für den Ort bewirken.

Ziel der Zuschussvergabe ist es, Veranstaltungen und Maßnahmen zu unterstützen, die ortsfremde Gäste anziehen, die Aufenthaltsdauer von Gästen verlängern, Nächtigungen oder Tagesfrequenz fördern, die touristische Bekanntheit und Attraktivität des Ortes stärken, das touristische Profil des Ortes nachhaltig verbessern und zur Ganzjährigkeit, regionalen Wertschöpfung, nachhaltigen Entwicklung, Kooperation und Lebensqualität im Ort beitragen.

Die Zuschussvergabe orientiert sich an den Grundsätzen der OÖ Tourismusstrategie 2030. Maßgeblich sind insbesondere qualitatives Wachstum, Wertschöpfung statt bloßer Menge, Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip, stärkere Vernetzung sowie die Weiterentwicklung touristischer Angebote im Einklang mit Natur, Bevölkerung und regionalem Profil.

Eine allgemeine Vereinsförderung oder Unterstützung rein ortsinterner Aktivitäten ist nicht Gegenstand dieses Regelwerks.

2. Grundsatz der Förderfähigkeit

Bezuschusst werden können ausschließlich touristisch relevante Veranstaltungen sowie touristisch relevante Freizeiteinrichtungen.

Touristisch relevante Veranstaltungen sind Veranstaltungen auf Ortsebene, die aufgrund ihrer Art, Bewerbung, Reichweite und Zielgruppe geeignet sind, einen touristischen Nutzen für den Ort zu erzeugen.

Touristisch relevante Freizeiteinrichtungen sind Einrichtungen, deren Pflege, Betreuung, Errichtung oder Verbesserung überwiegend dem ortsfremden Gast dient und nicht vorrangig kommunalen Zwecken dient.

Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit ist darauf Bedacht zu nehmen, ob eine Veranstaltung oder Maßnahme mit den touristischen Entwicklungszielen des Landes Oberösterreich sowie den touristischen Profilthemen des Ortes und der Region in Einklang steht. Dazu zählen insbesondere Naturerlebnis, Kultur, Kulinarik, Wasserbezug, Rad- und Bewegungsangebote, Gesundheit, ganzjährig erlebbare Freizeitangebote sowie regionale Besonderheiten des Donauraums.

3. Fördervoraussetzungen für Veranstaltungen

  • Öffentliche Zugänglichkeit. Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und nicht auf einen internen Personenkreis beschränkt.
  • Ortsbezug. Die Veranstaltung findet im Ort statt oder trägt unmittelbar zur touristischen Positionierung des Ortes bei.
  • Touristische Relevanz. Der Veranstalter hat nachvollziehbar darzulegen, worin der touristische Mehrwert liegt.
  • Ansprache ortsfremder Gäste. Die Veranstaltung richtet sich nicht überwiegend an Einheimische, sondern auch an Gäste von außerhalb.
  • Vermarktung über den Ort hinaus. Die Veranstaltung wird aktiv beworben, jedenfalls online und nach Möglichkeit auch in Printmedien, auf Veranstaltungsplattformen oder über touristische Kanäle.
  • Touristische Kennzeichnung. Auf allen wesentlichen Print- und Online-Werbemitteln sind das vorgegebene Tourismuslogo bzw. das adaptierte Donau-Logo sowie die erforderliche Webadresse anzuführen.
  • Nachweis der Durchführung. Nach der Veranstaltung sind geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere Fotos, Presseberichte, Screenshots, Flyer, Plakate oder vergleichbare Belege.
  • Nachhaltige Grundausrichtung. Die Veranstaltung soll nach Möglichkeit ressourcenschonend, regional verankert und verantwortungsvoll organisiert sein. Dabei sind insbesondere Abfallvermeidung, Mehrweg, regionaler Einkauf, Rücksicht auf Ortsbild und Veranstaltungsraum sowie ein angemessener Einsatz von Energie und Material positiv zu berücksichtigen.
  • Förderung umweltfreundlicher Mobilität. Positiv zu bewerten sind Maßnahmen, die eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad erleichtern oder aktiv kommunizieren.
  • Kooperation und Vernetzung. Förderwürdig sind Veranstaltungen in besonderem Maß, wenn sie in Zusammenarbeit mit mehreren touristisch relevanten Akteuren umgesetzt werden, insbesondere mit Gastronomie, Beherbergung, Kulturträgern, Produzenten, Vereinen, Mobilitätspartnern oder regionalen Netzwerken.
  • Inklusion und Zugänglichkeit. Förderwürdig sind Veranstaltungen in besonderem Maß, wenn sie auf Barrierefreiheit, Inklusion und niederschwellige Zugänglichkeit für unterschiedliche Gästegruppen Bedacht nehmen.

4. Förderfähige Veranstaltungen

  • Sportveranstaltungen mit regionaler oder überregionaler Anziehungskraft
  • Kulturveranstaltungen mit touristischer Relevanz
  • Brauchtumsveranstaltungen mit überörtlicher Besucherwirkung
  • Genuss-, Markt- oder Themenveranstaltungen mit Bezug zum touristischen Profil des Ortes
  • Museums-, Geschichts-, Natur-, Rad-, Wander- oder Familienveranstaltungen mit touristischer Zielsetzung
  • Veranstaltungen mit Bezug zu Wasser, Donau, Bewegung, Gesundheit oder regionaler Erlebnisqualität
  • Veranstaltungen, die zur Saisonverlängerung oder Ganzjährigkeit beitragen
  • Veranstaltungen mit starker regionaler Wertschöpfung und nachvollziehbarer Einbindung örtlicher Betriebe oder Produzenten

Besonders förderwürdig sind Veranstaltungen, die sich mit den Angebotsfeldern Naturerlebnis, Rad/Bike, Wasser- und Seenkompetenz, Kulinarik, Kultur, Gesundheit und ganzjährig erlebbare Angebote verbinden.

5. Nicht förderfähige Veranstaltungen

  • vereinsinterne Feiern
  • Jahreshauptversammlungen
  • geschlossene Gesellschaften
  • rein lokale Feste ohne erkennbare touristische Außenwirkung
  • schulische, politische oder religiöse Pflichtveranstaltungen
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommunalem Zweck
  • Veranstaltungen, die primär der Eigenfinanzierung eines Vereins dienen
  • Veranstaltungen ohne touristische Bewerbung
  • Veranstaltungen ohne nachvollziehbaren Nutzen für den Tourismus im Ort
  • Veranstaltungen, die dem touristischen Profil des Ortes klar widersprechen oder keinerlei strategische Anschlussfähigkeit an den Freizeit- und Erholungsraum erkennen lassen

Ein gutes Ortsfest ist nicht automatisch eine touristisch relevante Veranstaltung. Maßgeblich ist ausschließlich der objektiv nachvollziehbare touristische Mehrwert.

6. Bewertungskriterien

Die Entscheidung über die Zuschussvergabe erfolgt anhand eines standardisierten Punktesystems. Bewertet werden insbesondere touristische Außenwirkung, Passung zum touristischen Profil des Ortes und der Region, Vermarktungsleistung, wirtschaftlicher Effekt für den Ort, Imagegewinn oder Wiedererkennungswert sowie Professionalität, Qualität und Nachhaltigkeit der Umsetzung.

Zusätzlich sind innerhalb dieser Kriterien besonders zu berücksichtigen: Beitrag zur Ganzjährigkeit oder Saisonverlängerung, Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, Qualität der Kooperationen und Vernetzung, Berücksichtigung von umweltfreundlicher Mobilität, Berücksichtigung von Inklusion und Barrierefreiheit sowie das Vorliegen von Qualitäts- oder Nachhaltigkeitsstandards beziehungsweise anerkannten Zertifizierungen, soweit bei Art und Größe der Veranstaltung sachlich sinnvoll.

Die Bewertung erfolgt anhand des dafür vorgesehenen Bewertungsformulars.

7. Punktebewertung und Förderentscheidung

  • unter 50 Punkte: Ablehnung
  • 50 bis 64 Punkte: Zuschuss in kleiner Höhe möglich
  • 65 bis 79 Punkte: Zuschuss in mittlerer Höhe möglich
  • 80 bis 100 Punkte: Zuschuss in erhöhter Priorität möglich

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht auch bei Erreichen der Mindestpunktezahl nicht.

Bei gleicher Punktezahl sind jene Veranstaltungen bevorzugt zu behandeln, die stärkere touristische Außenwirkung entfalten, besser zum touristischen Profil des Ortes passen, stärkere Kooperationen auslösen, nachhaltiger umgesetzt werden, zur Ganzjährigkeit beitragen oder höhere regionale Wertschöpfung erwarten lassen.

8. Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der touristischen Relevanz der Veranstaltung.

  • Es erfolgt keine Vollfinanzierung einer Veranstaltung.
  • Bezuschusst werden nur anrechenbare, nachvollziehbare und angemessene Kosten.
  • Die Förderung ist mit einem vom Vorstand festgelegten Höchstbetrag begrenzbar.
  • Die endgültige Zuschusshöhe richtet sich nach dem Punkteergebnis, den anrechenbaren Kosten, der budgetären Lage des Vereins, der strategischen Bedeutung der Veranstaltung für den Ort sowie dem Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ganzjährigkeit, Kooperation und regionaler Wertschöpfung.

Grundsätzlich beträgt die Standardförderung maximal 40 % der anrechenbaren Kosten. Bei Veranstaltungen mit außergewöhnlicher touristischer, strategischer oder imagebildender Bedeutung für den Ort kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen eine höhere Förderung bis hin zur Vollförderung beschließen.

9. Nicht anrechenbare Kosten

  • vereinsinterne Bewirtung
  • Geschenke, Ehrungen, Blumenschmuck
  • Kosten ohne direkten Veranstaltungsbezug
  • allgemeine Vereinsausgaben
  • laufende Fixkosten des Veranstalters
  • Investitionen ohne touristischen Zusammenhang
  • Defizitabdeckungen ohne vorherige Förderzusage
  • Kosten, die erkennbar nicht zur touristischen Wirkung, Qualität oder Durchführung der Veranstaltung beitragen

10. Antragstellung

Die Antragstellung hat ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen. Das Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Der Antrag hat insbesondere zu enthalten: Angaben zum Antragsteller, genaue Bezeichnung der Veranstaltung oder Maßnahme, Ort und Datum, Beschreibung der Veranstaltung, Begründung des touristischen Mehrwerts, beantragte Fördersumme, Kostenübersicht, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen zur Plausibilisierung sowie soweit möglich Angaben zu erwarteter Außenwirkung, Kooperationen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Mobilitätsangeboten, Saisonwirkung und regionaler Einbindung.

11. Nachweispflichten

Nach Durchführung der Veranstaltung oder Umsetzung der Maßnahme sind die vereinbarten Nachweise vollständig vorzulegen.

  • Fotodokumentation
  • Presseberichte
  • Screenshots von Online-Bewerbungen
  • Werbemittel mit Tourismuslogo und Webadresse
  • Rechnungen oder sonstige Belege, soweit erforderlich
  • bei entsprechender Antragstellung auch Nachweise zu Kooperation, nachhaltiger Umsetzung oder Mobilitätsinformation

Werden die vorgesehenen Nachweise nicht erbracht, kann der Zuschuss zurückgehalten oder zurückgefordert werden.

12. Entscheidung über die Förderung

Über die Gewährung eines Zuschusses entscheidet der Vorstand von Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung nach Prüfung des Antrags, der touristischen Relevanz, des Punkteergebnisses, der strategischen Passung, der budgetären Möglichkeiten und der vorgelegten Nachweise.

Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren.

13. Rückforderung oder Zurückhaltung

Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung ist berechtigt, zugesagte oder ausbezahlte Zuschüsse ganz oder teilweise zurückzufordern oder zurückzuhalten, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die Veranstaltung nicht oder wesentlich anders durchgeführt wurde, Nachweise nicht erbracht wurden, Werbevorgaben nicht eingehalten wurden oder der touristische Bezug objektiv nicht gegeben war.

14. Kein Rechtsanspruch

Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Auch bei Vorliegen aller formalen Voraussetzungen kann ein Antrag aus budgetären oder strategischen Gründen abgelehnt werden.

15. Inkrafttreten

Dieses Regelwerk tritt mit Beschluss des Vorstandes oder der Generalversammlung am __________ in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt eingebrachten Förderanträge.

16. Beschlussformel

Der Vorstand oder die Generalversammlung beschließt das vorliegende Regelwerk zur Zuschussvergabe für touristisch relevante Veranstaltungen und Maßnahmen auf Ortsebene als verbindliche Grundlage für die Prüfung und Entscheidung künftiger Förderanträge.

Zuschussrechner Mauthausen Tourismus

Mauthausen Tourismus & Dorf-u. Stadtentwicklung

Zuschussberechnung für touristisch relevante Veranstaltungen auf Ortsebene

Antragsdaten

Punktehilfe

Außenwirkung: 0 = lokal, 10 = teils auswärts, 18 = regional, 25 = starke Zugkraft

Profilpassung: 0 = austauschbar, 10 = teilweise passend, 15 = gut passend, 20 = sehr passend

Vermarktung: 0 = nur lokal, 8 = lokal + online, 15 = regional + TOURDATA, 20 = professionell

Wirtschaft: 0 = kein Effekt, 5 = leicht, 10 = klarer Ortseffekt, 15 = Nächtigung/Frequenz

Image: 0 = kein Gewinn, 5 = positiver Ortsbezug, 8 = stark, 10 = Markenformat

Professionalität: 0 = schwach, 5 = solide, 8 = gut, 10 = überzeugend

Bewertung

Kriterium Beschreibung Max. Punkte Vergebene Punkte
Touristische Außenwirkung Wie stark zieht die Veranstaltung Gäste von außerhalb an? 25
Passung zum touristischen Profil Passt die Veranstaltung zum touristischen Profil des Ortes? 20
Vermarktungsleistung Wie professionell wird die Veranstaltung über den Ort hinaus beworben? 20
Wirtschaftlicher Effekt vor Ort Bringt die Veranstaltung Frequenz für Gastronomie, Handel oder Nächtigung? 15
Image- und Profilgewinn Stärkt die Veranstaltung Bild und Wiedererkennbarkeit des Ortes? 10
Professionalität und Nachhaltigkeit Sind Unterlagen, Nachweise und Wiederholungspotenzial überzeugend? 10
Gesamtpunkte
0
Förderquote
0 %
Effektiver Zuschuss
0,00 €
Ergebnis
Standardförderung
0,00 €
Vorstands-Sonderförderung
0,00 €
Bitte Punkte eintragen.
Standardlogik: unter 50 Punkte = Ablehnung. 50–64 = kleine Förderung. 65–79 = mittlere Förderung. Ab 80 = hohe Priorität. Standardförderung max. 40 % der anrechenbaren Kosten. Bei Leitveranstaltung / Ausnahmefall kann der Vorstand in begründeten Fällen bis zur Vollförderung beschließen.

Download Antragsformular

antragsformular_touristische_zuschuesse_mautha.pdf [136 KB]